Unser Einrichtungsträger unterstützt Eltern mit Behinderung in ihrer Elternschaft.
Die Behinderung der Eltern hat wesentlichen Einfluss auf die Versorgung und Erziehung der Kinder. Je nach individueller Einschränkung, mit denen Eltern leben, können entsprechende Hilfebedarfe verschieden sein.
Die besonderen Bedürfnisse von Eltern mit Behinderung sind wesentlicher Schlüsselfaktor der Hilfebedarfsermittlung innerhalb des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe.
Wir bieten Leistungen der Eingliederungshilfe (§§ 53, 54 SGB XII) im festgestellten Rehabilitationsauftrag für die Eltern gleichermaßen an, wie Hilfen zur Erziehung- hier im Einzelfall gemäß §§ 31, 34 SGB VIII.
Alle Angebote orientieren sich an den Inhalten von Selbstbestimmung, Selbständigkeit und Selbsthilfe.
Elterliche Kompetenzen können nur dann angebahnt, entwickelt und manifestiert werden, wenn die Eltern mit ihren Kindern zusammenleben.
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